Weitere Aufgaben eines Energieberaters
Der Begriff "Energieberater" ist nicht rechtlich geschützt und unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Das heißt also, dass grundsätzlich jeder als Energieberater auftreten und Energieberatung anbieten kann; ganz gleich, wie viel Erfahrung oder Sachverstand die Person in diesem Bereich hat.
Dies macht es nicht leicht, einen kompetenten und erfahrenen Energieberater von einem kompetenten mit Sachverstand zu unterscheiden.
Hilfreich bei der Unterscheidung sind staatlich geprüfte und anerkannte Zertifizierungen, wie etwa staatlich geprüfte Bautechniker, Gebäudeenergieberater (durch Handwerkskammer zertifiziert) oder Ingenieurstitel.
Denn Erfahrung in diesem Bereich ist wichtig: Geht es etwa um die Erstellung eines Energieausweises, die Beantragung von einer staatlichen Förderung (z.B. KfW) oder eine professionelle Baubegleitung, so sollten Sie einen professionellen Energieberater an Ihrer Seite haben.
So erfordern bestimmte Aufgaben zwingend die Miteinbeziehung von einem Energieberater, um die zum Teil sehr strikten Richtlinien für die Beanspruchung von Förderungen oder Förderkrediten erfüllen zu können.
Wie können Sie gute Energieberater erkennen?
Wenn Sie für eine Sanierung einen kompetenten und erfahrenen Energieberater finden möchten, sollten Sie auf einige Dinge achten:
- Zertifizierung als Nachweis fachlicher Kenntnisse (z.B. durch Industrie- oder Handelskammer)
- Listung in einer Expertenliste, wie z.B. der dena (Deutsche Energie Agentur)
- Mitgliedschaften in Verbänden, wie dem BVGeM oder der GIH
- Zertifizierung als Energieeffizienz Experte durch den Bund
Wenn Ihr Energieberater einige oder sogar alle dieser Punkte erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um einen besonders qualifizierten Energieberater handelt.
So können Sie sicher sein, einen kompetenten Partner gefunden zu haben, der über alle nötigen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, um einen Reibungslosen Ablauf und bestmögliche Förderung für Ihr Sanierungsprojekt zu bekommen.
Energieberater: Tätigkeiten und Preise
Die Beauftragung eines Energieberaters müssen Sie nicht alleine zahlen, denn je nach Aufgabe, welche der Energieberater für Sie übernimmt, gibt es Fördermöglichkeiten.
wird etwa ein KfW-Förderprogramm in Anspruch genommen, wie etwa das KfW Kredit-Programm 151/152, das KfW Programm 430 (für komplette Effizienzhaussanierungen) oder KfW 153, so greift das Programm 431 "Baubegleitung", welches Ihnen eine Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten ermöglicht. Der Maximalbetrag der Förderung beläuft sich hierbei auf 4.000,- €.
Lassen Sie sich also einen individuellen Sanierungsplan erstellen, so wird diese Leistung Ihres Energieberaters mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert bzw. erstattet.
Mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude mit mehr als zwei Parteien können bis zu 1.700€ für den individuellen Sanierungsfahrplan erstattet werden, für Ein- oder Zweifamilienhäuser max. 1.300€.
Die Baubegleitung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Heiztechnik für Ein- oder Zweifamilienhäuser kann ebenfalls mit bis zu 20% der Kosten (mit ISFP weitere 5%) vom Bundesamt gefördert werden.
Hierbei handelt es sich um das Föderprogramm "Fachplanung und Baubegleitung"
Überblick: Aufgaben eines Energieberaters
- Teilnahme an Baubesprechungen, ggf. Koordinierung
- Energieberatung & Fördermittelberatung
- Fördermittelcheck, Auswertungen und Antragstellung
- Beratung, Konzeption
- Bilanzierung und Energieausweis - Ansprechpartner zu Fragen rund um das Thema: energetische Sanierung
- Festhalten von Informationen zu den Gewerken
(Beinhaltet die Phase des Baubeginns; Hinweise und Empfehlungen zu Schnittstellen zwischen den Gewerken sowie zur Ausführung der Arbeiten) - Dokumentation: Sanierungsphase
(Dokumentatino des Sanierungsfortschrittes mit Fotos und Erklärung; Umsetzungsstand; Abgleich angebotener und durchgeführter Leistungen; Terminierung der nächsten Baubegehung) - Aufnahme von eventuellen Änderungen
(Unvorhergesehene Arbeiten; Änderungswünsche der Bauherrschaft; Unterstützung bei Lösungsfindung; Dokumentation und Prüfung der Änderungen) - Bestätigung der Umsetzung (Abnahme)
(Baubegleitung und Fertigstellung + Abnahme mittels digitaler Baudokumentation; Einholung der Rechnungen und Unternehmererklärungen)