Leistung

Energieberatung für Wohngebäude

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude kann Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern und langfristig Energiekosten einsparen können.

Staatliche Förderungen für die Energieberatung für Wohngebäude

Unter bestimmten Bedingungen kann die Durchführung einer Energieberatung und die Ausführung von Baumaßnahmen gefördert werden.
Wir wissen ganz genau, welche Maßnahmen förderbar sind und wie Sie ihr Vorhaben staatlich subventionieren lassen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Die Energieberatung für Wohngebäude soll Ihnen als Hauseigentümer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert (sog. Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude der BAFA).

Fragen & Antworten zum Förderverfahren

Für wen ist die Energieberatung für Wohngebäude geeignet?
Die Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Personengruppen:
  • Eigentümer von Wohgebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter/Pächter von Wohnungen / Häusern

FAQs zur Energieberatung für Wohngebäude

Häufige Fragen zur Energieberatung kurz und bündig beantwortet.

Wie oft kann eine Energieberatung für das gleiche Objekt gefördert werden?

Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen.

Wenn Sie allerdings ein Objekt kaufen und neuer Eigentümer des Gebäudes sind, können Sie dagegen ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dieselbe Immobilie in Anspruch nehmen.

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Termine nach Vereinbarung.

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